Vorsorgevollmacht & Patientenvrfügung bei ihrem Notar in Villach und Villach Land

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein Vorsorgeinstrument für den Fall, dass Sie eines Tages Ihre Angelegenheiten aufgrund Alter, Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst regeln können. Im Falle eines Wirksamwerdens regelt die Vorsorgevollmacht die Vertretungsbefugnisse des Vorsorgebevollmächtigten. Diese werden individuell festgelegt und können etwa generelle Angelegenheiten wie Einkäufe und Vermögensverwaltung betreffen, aber auch den Verkauf einer Liegenschaft oder die Führung eines Unternehmens.

Patientenverfügung

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ist man als Betroffener oft nicht mehr in der Lage, selbst Entscheidungen zu Art und Umfang der medizinischen Behandlung zu treffen. Mittels Patientenverfügung kann festgelegt werden, welche Behandlungen und Maßnahmen abgelehnt werden sollen, sodass Sie die Ärzte auch beispielsweise im Falle einer Bewusstlosigkeit entsprechend Ihren Wünschen behandeln können. Eine verbindliche Patientenverfügung erfordert eine umfassende ärztliche Aufklärung über die Konsequenzen der Verfügung und muss schriftlich von einem Notar, Anwalt oder rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung festgehalten werden.

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