Beglaubigungen &
Verlassenschaftsverfahren
in Villach und Villach Land

Beglaubigungen

Es gibt zwei Arten von Beglaubigungen, die beide der Rechtssicherheit dienen: Eine beglaubigte Abschrift ist die Bestätigung, dass die Kopie einer Urkunde mit dem Original übereinstimmt, und eine beglaubigte Unterschrift wurde von einem Notar oder Bezirksgericht als echt bestätigt. Zahlreiche rechtliche Angelegenheiten bedürfen in Sinne von Rechtssicherheit und Konsumentenschutz dieser strengen Form. In unserer Kanzlei bieten wir Ihnen die Beglaubigung von Unterschriften und die Herstellung beglaubigter Abschriften von Dokumenten wie etwa Kaufvertrag, Vollmacht, Reisepass oder Personalausweis.

Verlassenschaftsverfahren

Das Verlassenschaftsverfahren ist die Basis des österreichischen Erbrechts. Im Rahmen eines  Gerichtsverfahrens werden die Vermögensangelegenheiten eines Verstorbenen geregelt: Unter Beachtung eines eventuell vorhandenen Testamentes werden die Vermögenswerte des Erblassers an die rechtmäßigen Erben übergeben. Da Verlassenschaftsverfahren komplex sind und lange dauern können, empfiehlt sich die Beauftragung eines Notars zur Wahrung Ihrer Interessen und als Ansprechpartner für Ihre Fragen.

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